Beim Rehabilitationssport handelt es sich um eine Nachsorgeleistung, welche die weitere Genesung vorantreiben soll. Rehasport wird folglich denjenigen verordnet, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden. Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden, ob die Teilnahme am Rehasport empfohlen wird.

Ist der Arzt der Auffassung, dass Sie für den Rehasport geeignet sind, stellt er Ihnen eine Verordnung für Rehasport aus. Darin festgelegt sind auch die Dauer und der Umfang des Rehasportes.

Ihr zu behandelnder Arzt ist beim Antrag stellen einer entsprechenden Verordnung somit Ihre erste Anlaufstelle, um am Rehasport teilzunehmen zu können. Rehabilitationssport kann dabei von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden.

Bevor mit dem Rehasport begonnen werden kann, muss die vom Arzt ausgestellte Verordnung durch den zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. die Krankenkasse) genehmigt, bzw. der Antrag auf Kostenübernahme bewilligt werden.

Sind diese beiden Schritte erfolgt, können Sie jederzeit mit unserem Team einen Beratungstermin vereinbaren. Im Erstgespräch suchen wir mit Ihnen zusammen nach der Analyse der Diagnose des Arztes und nach einer Anamnese eine geeignete Rehasportgruppe für Sie raus. Mehr zu diesem Ablauf findet sie hier.

Bekommen Sie keine Verordnung vom Arzt, möchten aber gerne an unseren Kursen teilnehmen, ist dies selbstverständlich möglich. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns und wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer Mitgliedschaft auf.